08.05.02.20 (Baden-Württemberg) Führen von Gießanlagen (Anlagenführer/-in Gießen)
- Laufende Nr
- 597
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.05
- SYS_3
- 08.05.02
- SYS_4
- 08.05.02.20
- ORGEINHEIT
- Gießen
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Gießerei
- ERAAA
- Führen von Gießanlagen (Anlagenführer/-in Gießen)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 9
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Vorbereiten und Einstellen von Anlagen
Umrüstzeitpunkte abstimmen und festlegen. Werkzeugwechsel unter Berücksichtigung der Anlagenverfügbarkeit und Prozessoptimierung planen und überwachen. Bei Bedarf selbst Werkzeuge einstellen, einbauen und spannen sowie Kühl-, Schmier- und Druckkreisläufe anschließen. Anlagenparameter einstellen und optimieren.
Steuern und Überwachen der Anlage
Gesamtanlage in Betrieb nehmen. Abläufe überwachen. Bei geänderten Qualitäts- und Mengenanforderungen Abstimmungen mit vor- und nachgelagerten Bereichen sicherstellen und ggf. selbst Anlagenparameter einstellen. Störungen und Programmstörungen im vorgegebenen Rahmen beseitigen. Bei nicht selbst behebbaren Störungen Diagnosehilfe abgeben und Fachabteilung bei der Beseitigung unterstützen. Störungen dokumentieren, Ursachen ermitteln und ggf. Maßnahmen zur vorbeugenden Störungsvermeidung vorschlagen.
Durchführen von Qualitätssicherung
Im Rahmen allgemeiner Prüfanweisungen die Beschaffenheit, die Maßhaltigkeit und Oberflächengüte prüfen. Ergebnisse dokumentieren. Bei Gießfehlern Ursachen feststellen. Ggf. Einstellungen anpassen oder Abhilfemaßnahmen (z.B. Eingussteilenacharbeit, -korrekturen) vorschlagen und abstimmen. Fehlerhafte Teile beurteilen und Weiterverwendbarkeit festlegen, ggf. in Abstimmung mit der Qualitätssicherung.
Durchführen von Anlagenpflege und Wartungsarbeiten
Wartungsintervalle unter Berücksichtigung einer optimalen Anlagennutzung im gegebenen Rahmen festlegen. Vorbeugende und laufende Wartung und Pflege überwachen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeiter mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis überprüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| A Anlernen | Wissen und Können - | - |
| B Ausbildung Die Vorbereitung, Einstellung und Steuerung von Gießanlagen erfordern eine 3 ½-jährige Berufsausbildung (z.B. als Gießereimechaniker/-in). | B2 | 13 |
| E Erfahrung Das Festlegen der Umrüstzeitpunkte und Planen der Werkzeugwechsel, das Steuern und Überwachen der Anlage, die Ursachenfeststellung bei Gießfehlern sowie die Aufgaben der Störungsbeseitigung erfordern eine bis zu 2-jährige Erfahrung. | E2 | 3 |
| D Denken Das Optimieren der Anlagenparameter, die Ursachenermittlung bei Störungen und Gießfehlern sowie die Optimierung der Anlagennutzung bei der Festlegung der Wartungsintervalle erfordern die Auswahl von Lösungswegen aus bekannten Lösungsmustern. | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Festlegung der Umrüstzeitpunkte und Wartungsintervalle, die Planung der Werkzeugwechsel sowie das Durchführen der Qualitätssicherung erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. | H3 | 5 |
| K Kommunikation Die Festlegung der Umrüstzeitpunkte, das Vorgehen bei geänderten Qualitäts- und Mengenanforderungen, die Störungsbeseitigung und die Aufgaben der Qualitätssicherung erfordern Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen. | K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung Das Führen der Mitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen. Summe Punkte | F1 | 2 31 |